Elternschaft

Mit Stolz blickt die Gemeinschaftsgrundschule Wickrath auf eine aktive, engagierte Elternschaft. Ohne deren Mitarbeit auf vielfältiger Ebene wären viele Initiativen und Vorhaben nicht zu realisieren.

Die Eltern

– begleiten die Kinder beim Schwimmunterricht
– helfen bei Ausflügen, Tagestouren und Klassenfahrten
– unterstützen den Martinsbazar und Martinszug
– begleiten die Kinder beim Wandertag
– unterstützen den Förderverein

Ein herzliches Dankeschön an die lieben, hilfsbereiten Eltern!

Die Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft setzt sich aus allen Eltern einer Klasse zusammen. Sie berät über alle Begebenheiten in der Klasse und kann bei einem Veränderungswunsch Anträge an die Schulkonferenz stellen. Ob die beantragte Veränderung durchgeführt und beschlossen wird, entscheidet die Schulkonferenz.

Alle Eltern einer Klasse wählen einen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und einen Stellvertreter.

Die Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft besteht aus allen Klassenpflegschaftsvorsitzenden. Sie soll das Interesse aller Eltern der Schule vertreten. Angelegenheiten, über die in der Schulkonferenz entschieden werden sollen, werden vorher in der Schulpflegschaft besprochen.

Derzeitige Schulpflegschaftsvorsitzende ist Frau Binbay,
stellvertretende Schulpflegschaftsvorsitzende ist Frau Brockers.

Aufgabe der Schulpflegschaft ist in erster Linie, die Interessen der Eltern zu wahren. Hierzu werden Wünsche und Vorschläge der Eltern gebündelt und im Rahmen der Schulkonferenz an die Schulleitung weitergeleitet.

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz setzt sich aus gewählten Lehrervertretern und Elternvertretern zusammen. Dabei ist die Anzahl beider Vertreter gleich.
Der Vorsitz wird von der Schulleitung geführt. Die Schulleitung hat nur dann ein Stimmrecht, wenn Stimmengleichheit besteht. In diesem Fall entscheidet seine Stimme. Entscheidungen, die von der Schulkonferenz getroffen werden können regelt das Schulmitwirkungsgesetz.
Zum Beispiel kann hier über die Anschaffung von Schulmaterialien und Schulbüchern oder das Einrichten einer Arbeitsgemeinschaft entschieden werden, aber auch über andere Angelegenheiten, welche die Bildungs- und Erziehungsarbeit betreffen. So wurde an der GGS Wickrath beispielsweise das Schulfrühstück eingeführt.