Gemeinsames Lernen

Förderplanung und Beratungskonzept als integraler Bestandteil der Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Im Gemeinsamen Lernen an der GGS Wickrath werden entsprechend der Vorgaben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gefördert und unterrichtet. Hierzu erhält die Lehrkraft der Grundschule entsprechende Hilfe und Unterstützung durch eine Lehrkraft für Sonderpädagogik. Beide erstellen anhand einer differenzierten Lernzielanalyse einen sowohl die Stärken als auch Defizite des Schülers berücksichtigenden Lehrplan – Förderplan – für jedes Kind, der in regelmäßigen Zeitabständen überprüft, revidiert und im Hinblick auf seine Zielneubestimmung überarbeitet wird.

Je nach Fördersituation der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden diese innerhalb ihres ursprünglichen Klassenverbandes, wie auch in Kleingruppen gefördert. Ziel des Gemeinsamen Unterrichts im Rahmen der Grundschule ist es, Kindern eine (sonder)-pädagogische Förderung zukommen zu lassen, ohne sie auszugrenzen und ihnen somit ihr „gewohntes“ Lernumfeld zu nehmen, was durch die Beschulung an einer Förderschule der Fall wäre. Die Sonderpädagogik versteht sich in diesem Kontext als notwendige Ergänzung und Schwerpunktsetzung zur allgemeinen Pädagogik. Im Dialog beider pädagogischer Zielrichtungen wird sowohl der Weg als auch das Ziel festgelegt, um das in seinen Entwicklungs-, Lern- und Leistungsvoraussetzungen defizitär entwickelte Kind seinen Möglichkeiten entsprechend optimal zu fördern.